Praxislerntag
Informationsschreiben an die Eltern zum Modellprojekt „Praxislerntage“
Die Praxislerntage werden im 9. Schuljahrgang, jeweils dienstags, stattfinden. Um die Teilnahme an den Praxislerntagen zu ermöglichen, wechseln die von der Schule bestimmten Schüler*innen sich jeweils wöchentlich mit einem Besuch in ihrem Praxislernort ab.
Zur Umsetzung der Praxislerntage erhalten die Schüler:innen von der Schule sogenannte Praxisaufträge, die zu Hause im Hybridlerntag zu erfüllen sind.
Ergänzend dazu erhält jede Schülerin und jeder Schüler Tätigkeitsberichte von der Schule ausgehändigt, die während der Praxislerntage im Betrieb zu führen und zu unterzeichnen sind.
Der Praxislernort stellt die Erfüllung der betrieblichen Aufsichtspflicht, die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetztes und des Datenschutzes sicher.
Sollte es an einem Praxislernort nötig sein, Schutzausrüstung wie beispielsweise Stahlkappenschuhe zu tragen, so können die Kosten (maximal 40€) auf Antrag vom Land erstattet werden (Dies ist im Vorfeld zu beantragen).
Entstehende Fahrtkosten (max. 30 km vom Wohnort/Schule) können mit einem Antrag auf Erstattung bei der Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage“ eingereicht und abgesetzt werden.
Fristen zur Abgabe:
1. Schulhalbjahr
Schuljahresbeginn bis Oktober bis zum 10.11.
November bis Ende des Schulhalbjahres bis zum 28.02.
2. Schulhalbjahr
Beginn des 2. Schulhalbjahres bis April bis zum 05.05.
Mai bis Schuljahresende bis zum 31.07.

